Erkennungsdienstliche Massnahmen und Erstellung von DNA-Profilen: Bundesgericht setzt Ermittlungsbehörden Grenzen

Erkennungsdienstliche Behandlungen und die Erstellung von DNA-Profilen werden in der Praxis oftmals routinemässig angeordnet, sobald die Ermittlungen aufgenommen werden. Das Schweizerische Bundesgericht hat den Ermittlungsbehörden in einem Urteil, das am 23. Dezember 2014 publiziert wurde, diesbezügliche Grenzen gesetzt. Mit Urteil vom 23. Februar 2016 hat das Bundesgericht die kantonale Polizei im Zusammenhang mit der Erstellung eines DNA-Profils ein weiteres Mal in die Schranken gewiesen. Das Bundesgericht kritisierte die routinemässigen erkennungsdienstliche Erfassung sowie die DNA-Entnahme und Erstellung eines DNA-Profils, soweit dies weder für die Aufklärung der Anlasstat zwingend nötig ist noch ein hinreichend erhärteter Verdacht besteht, dass die Person künftig ein Vergehen oder Verbrechen von einer gewissen Schwere begehen könnte. Das höchste Gericht stellte zudem klar, dass DNA-Proben nur noch abzunehmen seien, wenn eine Auswertung wahrscheinlich sei. Die bedeutsamen Urteile halten Polizei und Staatsanwaltschaft an, beim „Sammeln“ von DNA-Proben aus präventiven und ermittlungstechnischen Gründen mit Augenmass vorzugehen und wichtige Grundsätze einzuhalten.

Baugesuche und Ästhetikklauseln – Was gilt, wenn den Baubewilligungsbehörden das Bauprojekt zuwenig „gut“ gestaltet ist?

Die schweizerische Verfassung garantiert unter anderem als Grundrecht für jedermann das Eigentum (Art. 26 BV). Würde diese Eigentumsgarantie absolut gelten, könnte z. B. jeder Grundeigentümer auf seinem Grundstück bauen was er wollte, ohne Rücksicht auf Nachbarn und Umwelt. Die Grundrechte gelten indessen nicht absolut, sondern können unter gewissen Voraussetzungen eingeschränkt werden. Eingriffe in die Eigentumsgarantie bedürfen allerdings einer gesetzlichen Grundlage, müssen im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. Ihr Kerngehalt ist unantastbar (Art. 36 BV).

Von der Freiheit des Grundeigentums und deren Grenzen aus Nachbarrecht

Zusammenfassung eines Kurzreferats am RE/MAX Apéro
vom 17. November 2015 im Pfalzkeller, St. Gallen

Lärm aus der angrenzenden Industriezone, Gestank vom nahegelegenen Schweinestall, Kuhglocken- und Kirchengeläut können eine Quelle für grosses Unbehagen sein. Muss das hingenommen werden oder gibt es Möglichkeiten zur Abwehr? Muss der Betreiber eines Geschäfts im Dorfkern entschädigungslos akzeptieren, dass dieses wegen Bauabschrankungen während einer zweijährigen Bauzeit praktisch unsichtbar wird und der Zugang massiv erschwert ist? Hat eine hundertjährige Tanne, die dem Nachbarn Sonne und Licht entzieht, ein unumstössliches Bleiberecht?

Die Freiheit des Eigentums hat einen hohen Stellenwert in der liberalen Wirtschaftsordnung, aber sie unterliegt auch Einschränkungen aus dem Privatrecht und dem öffentlichen Recht. Unterschiedlich sind die Rechtsbehelfe, mit denen sich Betroffene gegen übermässige Beeinträchtigungen aus der Nachbarschaft zur Wehr setzen können.

Das nachfolgende Referat gibt eine kurze und unvollständige Übersicht.

Rechtsfragen rund um Ihren Auftritt im Web

Die Legende vom Internet als «rechtsfreiem Raum» trifft heute weniger zu denn je. Der spezialisierte Anwalt kann Sie dabei unterstützen, rechtliche Problempunkte bei Ihrer Webpräsenz frühzeitig zu erkennen und richtig anzugehen.

Rechtsanwalt lic.iur. Stefan Gerschwiler gibt in der Zeitschrift “Mandat” einen Überblick über die Rechtsfragen, die sich bei Ihrem Auftritt im Web stellen können. Er steht Ihnen in unserer Kanzlei gerne für weitergehende Auskünfte und rechtliche Beratungen zur Verfügung.

Link zum Beitrag in der Zeitschrift “Mandat” 02/2015″