Der mit der Revision des Vormundschaftsrechts gesetzlich geregelte Vorsorgeauftrag dient der Selbstbestimmung. Mit einem rechtzeitig erteilten Vorsorgeauftrag können Menschen für den Fall der eigenen späteren Urteilsunfähigkeit ihren Willen festhalten und selber bestimmen, wer mit persönlichen Entscheiden betraut werden soll.