Die Rechtsanwälte Philip Schneider und Hubert Gmünder haben im Rahmen eines Credit Suisse Round Table einen Vortrag über die “Rechtliche Vorsorge” gehalten. Sie stellten den Vorsorgeauftrag, die Patientenverfügung und die Gestaltungsmöglichkeiten mit Ehegüter- und Erbverträgen vor.
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Seit 1. Juli 2014 gilt die gemeinsame elterliche Sorge
Seit dem 1. Juli 2014 gilt das revidierte Gesetz, welches die gemeinsame elterliche Sorge (auch nach einer Scheidung) als Regelfall vorsieht. Auch Eltern, denen bei einer Scheidung die elterliche Sorge entzogen wurde, können diese unter Umständen wieder erlangen.
Die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall
Die gemeinsame elterliche Sorge war zuletzt häufig Thema in den Medien und auch Gegenstand zahlreicher Anfragen in unserer Kanzlei. Worum geht es im Einzelnen?
Der Vorsorgeauftrag
Der mit der Revision des Vormundschaftsrechts gesetzlich geregelte Vorsorgeauftrag dient der Selbstbestimmung. Mit einem rechtzeitig erteilten Vorsorgeauftrag können Menschen für den Fall der eigenen späteren Urteilsunfähigkeit ihren Willen festhalten und selber bestimmen, wer mit persönlichen Entscheiden betraut werden soll.